Förderungen, staatliche und steuerliche Vorteile.

Förderungen, staatliche und steuerliche Vorteile.

Förderungen für Elektroautos in NRW 2024

BMW iX xDrive50: Energieverbrauch kombiniert: 21,3 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse(n): A; Elektrische Reichweite: 587 km (WLTP)

Förderungen für Elektroautos 2024 im Überblick

Trotz des Wegfalls des Umweltbonus von bis zu 6.750€ gibt es nach wie vor weitere Anreize, die einen Anreiz zum Kauf oder Leasing eines Stromers bieten.

VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG* FÜR VIELE ELEKTRIFIZIERTE BMW.

Ausdauernd, emissionsfrei und mit elektrisierender Fahrfreude. Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt profitieren Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. 

Mit einem BMW Plug-in-Hybrid-Modell oder einem BMW i Modell als Dienstwagen, den Sie überwiegend beruflich nutzen oder vom Arbeitgeber gestellt bekommen, profitieren Sie unmittelbar: Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird deutlich reduziert. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. 

Ausführlichere Informationen zur Dienstwagenbesteuerung finden Sie hier.

Die Bundesregierung strebt eine Anhebung der Wergrenze auf 95.000,00 € für alle E-Autos an, die ab Juli 2024 angeschafft worden sind. Stand November 2024 befindet sich das entsprechende Steuerfortentwicklungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren. 

VERBRENNER
PLUG-IN-HYBRID
Unverändert zur bisherigen Regelung.
CO2-Ausstoß max. 50 g/km und elektrische Mindestreichweite 60km (80km ab dem 1. Januar 2025).
1%
0,5%
VOLLELEKTRISCH
VOLLELEKTRISCH
Bruttolistenpreis MEHR als 70.000€ (Anschaffung bis Juli 2024) bzw. als 95.000€ (Anschaffung ab Juli 2024).
Bruttolistenpreis WENIGER als 70.000€ (Anschaffung bis Juli 2024) bzw. als 95.000€ (Anschaffung ab Juli 2024).
0,5 %
0,25%

Geplante Sonderabschreibung

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 angeschafft werden, sollen außerdem über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben werden können, beginnend mit einem Abschreibungssatz von 40 %.

Dienstwagenbesteuerung für Elektroautos einfach erklärt.

Für überwiegend privat genutzte Elektroautos in Deutschland gilt die Regelung der Dienstwagenbesteuerung nach der "1%-Regelung". Dabei wird monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert, unabhängig davon, wie viel das Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird. Diese Regelung gilt auch für Elektrofahrzeuge, jedoch mit dem Vorteil, dass sie aufgrund des niedrigeren CO2-Ausstoßes und des ökologischen Nutzens oft günstiger sind als herkömmliche Fahrzeuge mit vergleichbarem Listenpreis.

Für überwiegend beruflich genutzte Elektroautos in Deutschland gibt es spezielle Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung. Wenn ein Elektrofahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Fahrten genutzt wird, kann der geldwerte Vorteil für die private Nutzung deutlich reduziert werden.

Das bedeutet, dass bei Elektrofahrzeugen (Vollelektrisch & Hybrid), die einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben, nur 0,5% des Listenpreises pro Monat versteuert werden müssen, anstatt des üblichen Satzes von 1 %.

Bei vollelektrischen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000€ (Anschaffung bis Juli 2024) bzw. unter 95.000€ (Anschaffung ab Juli 2024) sind es sogar nur lediglich 0,25% des Listenpreises pro Monat. Diese Regelung soll die Nutzung von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen für geschäftliche Zwecke fördern.

FÖRDERPROGRAMME ZUR ELEKTROMOBILITÄT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (NRW)

In NRW gibt es, sowohl für Privatpersonen als auch Betriebe und Unternehmen verschiedene Förderungen für Elektroautos:

  • Elektromobilität in Kommunen (EMoK): Dieses Programm unterstützt Kommunen bei der Förderung von Elektromobilität durch finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur.Elektromobilität für Betriebe (EMOB): Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Gewerbetreibende, die Elektrofahrzeuge in ihre Flotten integrieren möchten.
  • Ladeinfrastruktur NRW: Dieses Förderprogramm unterstützt die Errichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch Zuschüsse für die Installation und den Betrieb von Ladestationen.
  • Elektromobilität für private und gewerbliche Nutzer (eFlottennRW): Dieses Programm fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen durch private Endnutzer sowie Unternehmen und Organisationen.
  • Landesförderung Elektromobilität NRW: Dieses Programm umfasst verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität, darunter auch finanzielle Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen.

Die Förderprogramme des Landes können sich stetig ändern. Aktuellste Informationen und Details der Fördermaßnahmen finden Sie unter: elektromobilitaet.nrw

Die Treibhausgasminimierungsquote (THG-Quote): Als Halter eines vollelektrischen BMW oder MINI profitieren

Der THG-Quotenhandel bietet Haltern von Elektroautos die Möglichkeit, durch den Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen ihres Fahrzeugs an Unternehmen einen finanziellen Anreiz zu erhalten. Im Emissionshandel berücksichtigt wird sowohl der Besitz eines Elektroautos, als auch das Laden an privaten Ladestationen. Dienstleistungsunternehmen übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Sie bündeln die CO2-Quoten verschiedener Elektroautobesitzer, lassen sie vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren und vermarkten sie anschließend an Unternehmen wie Mineralölkonzerne. Diese wiederum können die erworbenen CO2-Quoten nutzen, um ihre eigenen CO2-Emissionen zu kompensieren und die gesetzlichen Anforderungen zur Treibhausgasreduktion zu erfüllen. Durch die Teilnahme am THG-Quotenhandel können Elektroautobesitzer nicht nur finanzielle Vorteile erzielen, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen, indem sie den Einsatz von Elektrofahrzeugen fördern und den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren.

Profitieren Sie als BMW Charging Kunde von einer unkomplizierten Beantragung. Weitere Informationen finden Sie unter: bmw-public-charging.com/web/de/bmw-de/thg

Neben den unmittelbaren Vorteilen profitieren Elektroautobesitzer auch indirekt von der THG-Quote, da sie dazu beiträgt, den Markt für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. Durch die THG-Quote werden Autohersteller dazu motiviert, mehr Elektroautos zu produzieren und auf den Markt zu bringen. Dadurch steigt die Auswahl an Elektrofahrzeugen, die zusätzlich oft durch staatliche Anreize und Förderprogramme attraktiver werden. Zudem kann die erhöhte Produktion von Elektroautos zu einer verbesserten Ladeinfrastruktur und einer breiteren Akzeptanz von Elektromobilität in der Gesellschaft führen, was auch für Besitzer von Elektroautos von Vorteil ist.

  • Die Höhe der THG-Prämie richtet sich nach dem Marktpreis. Für 2024 sind niedrigere Preise zu erwarten als in den Vorjahren. Der steigende Anteil fossiler Energieträger im deutschen Strommix hat dazu geführt, dass der Strom weniger umweltfreundlich ist. Dadurch verringern sich die CO2-Einsparpotenziale pro Elektrofahrzeug und die Höhe der THG-Prämie. Die aktuelle Marktbedingungen zwischen Angebot und Nachfrage beeinflussen ebenfalls den Preis der THG-Prämie. Die verstärkte Einfuhr günstiger asiatischer Biokraftstoffe hat den Markt für THG-Quoten stark beeinträchtigt und lokale nachhaltige Optionen wie Elektromobilität unter Druck gesetzt, was zu einem Preisverfall führt.

  • BMW Charging bündelt die Quoten ihrer Kunden und erzielt dadurch den bestmöglichen Preis. Für quotenpflichtige Unternehmen wäre es nicht lukrativ mit Haltern eines Elektroautos direkt zu verhandeln.

  • In vergangenen Jahren war es möglich die Quote auch für das abgelaufene Quotenjahr noch zu beantragen. Für 2023 ist dies nun nicht mehr möglich. Als Halter eines E-Autos können Sie sich lediglich die Prämie für 2024 sichern.

Umweltbonus für elektrische Fahrzeuge: Förderung zum 17.12.2023 ausgelaufen

Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist seitens der Bundesregierung mit Ablauf des 17.12.2023 eingestellt worden.

Die BMW Group bedauert den kurzfristigen Entfall des Umweltbonus sehr, von Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heißt es hierzu konkret:

„Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.

Laut BAFA sind bereitszugesagte Förderungen von dieser Entscheidung nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.“

Quelle:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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